Verkehrssicherheitspflicht

und gewerblich in öffentlichen Bereichen

Baum- und Gehölzpflege

Bäume und Solitärgehölze müssen regelmäßig auf ihre Verkehrs-
und Standsicherheit überprüft und bei Straßenbäumen das
Lichtprofil nach geschnitten werden. Schutzvorkehrungen bei
Baumaßnahmen gehören ebenso zu den Arbeiten
der Gärtner mit Herz wie die Sanierung des unmittelbaren Baumumfeldes.

Zu den laufend notwendigen Arbeiten gehören regelmäßige
Baumkontrollen und die Behandlungen von Schäden, Kronenpflege
sowie eventuell Wässern und Düngen. Bei Schnittmaßnahmen
beachten unsere Landschaftsgärtner die artbedingten Besonderheiten und
die natürlichen Wuchsformen der Pflanzen.

Indem Sie uns als Fachbetrieb beauftragen,
kommen Sie Ihrer Verkehrssicherheitspflicht nach !


×
×