Steuerliche Vorteile

2-facher Steuer-Bonus für Ihren Garten

Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme
handwerklicher Dienstleistungen – wie z.B.
Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten,
die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen,
gelten nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes
in gleicher Weise auch für die Neuanlage von Gärten:

Diese Arbeiten könne aktuell
mit 20% von maximal 6.000 € – also

1.200 € – steuerlich in Ansatz gebracht werden ( § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).

Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen, zu
denen z.B. die Gartenpflege gehört, mit 20% von maximal 20.000 € (= 4.000€)
steuermindernd berücksichtigt werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).

Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr
der Zahlung beansprucht werden.

Achten Sie bitte auf folgende Punkte, damit Sie den
Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können:

Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen
die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen.
Nur ausgewiesene Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten werden angerechnet
-nicht Materilakosten !

Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto
an den Empfänger überwiesen werden,
Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Wir als Mitgliedsbetrieb des Verbandes Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen e.V.
kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch
tatsächlich den Steuerbonus nutzen können.


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